Titel: Tauschähnlicher Umsatz in der Entsorgungsbranche
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 15.01.2025
Aktenzeichen: III C 2 – S 7119/00004/002/027
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25088845
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 3/2025, Seite 85
Tauschähnlicher Umsatz in der Entsorgungsbranche
BMF, Schreiben vom 15.01.2025 – III C 2 – S 7119/00004/002/027 –
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für einen tauschähnlichen Umsatz in der Entsorgungsbranche Folgendes:
I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 18.04.2024 – V R 7/22 –
1. Ein Tausch oder tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn zwischen dem Unternehmer und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist und das Entgelt in einer Lieferung…