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Titel: Weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 10.10.2025
Aktenzeichen: IVC2–S2706/00061/003/134
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091576 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 11/2025, Seite 320

Weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG

– BMF, Schreiben vom 10.10.2025 – IV C 2 – S 2706/00061/003/134 –

Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG können Betriebe gewerblicher Art (BgA) zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Für Fälle der Zusammenfassung mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW) enthält das BMF-Schreiben vom 11.05.2016, BStBl. I 479 Grundsätze, die bei der Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls zu beachten sind.

Nach dem Ergebnis der Erörterung…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 11/2025, Seite 320 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.11.2025 online verfügbar.
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