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Titel: Bilanzenzusammenhang und vorangegangene Verlustfeststellung (§§ 4 Abs. 2, 10d Abs. 4, 15a Abs. 4 EStG)
Behörde / Gericht: Landesamt für Steuern Niedersachsen
Datum: 01.07.2025
Aktenzeichen: S 2141-St 224a/St 222-3021/2023
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25091485 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2025, Seite 298

Bilanzenzusammenhang und vorangegangene Verlustfeststellung (§§ 4 Abs. 2, 10d Abs. 4, 15a Abs. 4 EStG)

– LfSt Niedersachsen, Verfügung vom 01.07.2025 – S 2141-St 224a/St 222-3021/2023 –

I. Grundsatz

Die Berichtigung einer Bilanz, die einer bestandskräftigen Veranlagung zugrunde liegt, ist nur insoweit möglich, als die Veranlagung nach den Vorschriften der AO, insbesondere nach § 164, § 173 oder § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO noch geändert werden kann oder die Bilanzberichtigung sich auf die Höhe der veranlagten Steuer nicht auswirken würde (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 05.09.2001 – I R 107/00, BStBl. 2002 II 134).

II. „Steuerliche Auswirkung“ in Zusammenhang mit…

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