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Titel: Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall
Autor: RAin Liv-Loreen Perkhoff
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.10.2023
Aktenzeichen: 5 AZR 68/23
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 24083476 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 4/2024, Seite 119

Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall

– BAG, Urteil vom 18.10.2023 – 5 AZR 68/23 –

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet Betreiber von Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind oder in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, sowie die weiteren im Gesetz aufgezahlten Anlagenbetreiber zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall, sofern dies aus den im Gesetz genannten Gründen erforderlich ist (§ 59 Abs. 1 S. 1 KrWG).

Für die Abberufung des bestellten Abfallbeauftragten durch den zur Bestellung Verpflichteten stellt das KrWG keine…

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