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Titel: Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft
Behörde / Gericht: Landesamt für Steuern Niedersachsen
Datum: 26.09.2023
Aktenzeichen: 2137-St 221/St 224a-2815/2023
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 24082863 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2024, Seite 53

Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft

– LfSt Niedersachsen, Vfg. vom 26.09.2023 – S 2137-St 221/St 224a-2815/2023 –

I. BFH-Urteil vom 06.02.2013 – I R 62/11

Der BFH hat mit o.g. Urteil vom 06.02.2013 (BStBl. II 2013, 954, DStR 2013, 1074), entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind.

Das entgegenstehende BMF-Schreiben vom 28.11 2011, BStBl. I 2011, 1111 (DStR 2011, 2355), wurde mit BMF-Schreiben…

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