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Titel: Umsatzsteuerliche Behandlung der unter nehmensfremden (privaten) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie der Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer
Behörde / Gericht: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Datum: 31.01.2023
Aktenzeichen: S 7109 – 00000 – 2018/001
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 23082100 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 9/2023, Seite 267

Umsatzsteuerliche Behandlung der unter nehmensfremden (privaten) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie der Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer

– FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Verfügung vom 31.01.2023 – S 7109 – 00000 – 2018/001 –

Im Zusammenhang mit dem BMF-Schreiben vom 07.02.2022 ist eine Reihe von weiteren Zweifelfragen aufgetreten. Ich bitte hierzu folgende Auffassungen zu vertreten:

a) Anwendung der 1 %-Regelung bei Gehaltsumwandlungen

Überlässt der Unternehmer (Arbeitgeber) seinem Personal (Arbeitnehmer) ein (Elektro-)Fahrrad auch zur privaten Nutzung, kann nach Abschnitt II. des BMF-Schreibens vom 07.02.2022 aus Vereinfachungsgründen die Bemessungsgrundlage nach der sog. 1 %-Regelung für Fahrräder…

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