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Titel: Auslegung eines tarifvertraglich undefinierten Begriffs
Autor: Ronja Seggelke
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 26.04.2023
Aktenzeichen: 10 AZR 163/22
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 23082104 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 9/2023, Seite 275

Auslegung eines tarifvertraglich undefinierten Begriffs

– BAG, Urteil vom 26.04.2023 – 10 AZR 163/22 –

Die Parteien stritten über die Höhe der tariflichen Sonderzahlung für das Jahr 2020.

Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer der gewerblichen Verbundgruppe in Brandenburg vom 22.12.2011 (MTV) Anwendung. In § 17 Nr. 1, 2 MTV ist ein Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung geregelt. § 17 Nr. 6 MTV gibt dem Arbeitgeber das Recht die Sonderzahlung zu kürzen. Darin heißt es wie folgt: »Ruhen die Rechte aus dem Arbeitsverhältnis bzw. des…

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