Titel: Auslegung eines tarifvertraglich undefinierten Begriffs
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        Ronja Seggelke
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 26.04.2023
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 10 AZR 163/22
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23082104
             ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 9/2023, Seite 275
        
    
    
Auslegung eines tarifvertraglich undefinierten Begriffs
– BAG, Urteil vom 26.04.2023 – 10 AZR 163/22 –
Die Parteien stritten über die Höhe der tariflichen Sonderzahlung für das Jahr 2020.
Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer der gewerblichen Verbundgruppe in Brandenburg vom 22.12.2011 (MTV) Anwendung. In § 17 Nr. 1, 2 MTV ist ein Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung geregelt. § 17 Nr. 6 MTV gibt dem Arbeitgeber das Recht die Sonderzahlung zu kürzen. Darin heißt es wie folgt: »Ruhen die Rechte aus dem Arbeitsverhältnis bzw. des…
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