Titel: BAG: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        RAin Liv-Loreen Perkhoff
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 18.01.2023
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 5 AZR 108/22
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23082070
             ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2023, Seite 243
        
    
    
BAG: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
– BAG, Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 108/22 –
Die Parteien stritten unter dem Gesichtspunkt der Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung über eine höhere Stundenvergütung. Die Beklagte erbringt Rettungsdienste und beschäftigt neben »hauptamtlichen« Rettungsassistenten in Voll- und Teilzeit auch »nebenamtliche« Rettungsassistenten im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Den hauptamtlichen Rettungsassistenten zahlt die Beklagte eine Stundenvergütung in Höhe von EUR 17,00 brutto, den nebenamtlichen nur in Höhe von EUR 12,00 brutto. Die nebenamtlichen…
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