Titel: Gebührenbemessung bei einem Zweckverband nach dem von einer Gemeinde übermittelten Frischwasserverbrauch
Behörde / Gericht:
VG München
Datum: 13.10.2022
Aktenzeichen: M 10 K 19.4439
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23078025
ebenso Gemeindewirtschaft 00/2023, Seite 21
Gebührenbemessung bei einem Zweckverband nach dem von einer Gemeinde übermittelten Frischwasserverbrauch
– VG München, Urteil vom 13.10.2022 – M 10 K 19.4439 –
Leitsätze der Redaktion:
Eine Satzungsregelung, nach der als Abwassermenge die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen gelten, ist ein zulässiger Gebührenmaßstab.
Bemisst ein Abwasserzweckverband die zu erhebenden Abwassergebühren nach der Frischwassermenge, die er von einer gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung nach der Ablesung übermittelt bekommt,…