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Titel: AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsäch lichen Nutzungsdauer
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 22.02.2023
Aktenzeichen: GZ IV C 3 – S 2196/22/10006 :005
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 23072417 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2023, Seite 85

AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsäch lichen Nutzungsdauer

– BMF, Schreiben vom 22.02.2023 – GZ IV C 3 – S 2196/22/10006 :005 –

Mit Urteil vom 28.07.2021 – IX R 25/19, BFH/NV 2022 S.108, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach § 7 Abs. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, soweit daraus Rückschlüsse auf die maßgeblichen Determinanten (z.B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung,…

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