Titel: Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebühren als durchlaufender Posten oder Leistungsentgelt; zum BFH-Urteil vom 03.07.2014 – V R 1/14
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
        
    
    
    
        Datum: 11.01.2023
    
    
    
        
            Aktenzeichen: III C 2 – S 7200/19/10004 :005
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23072094
             ebenso Versorgungswirtschaft 2/2023, Seite 58
        
    
    
Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebühren als durchlaufender Posten oder Leistungsentgelt; zum BFH-Urteil vom 03.07.2014 – V R 1/14
– BMF, Schreiben vom 11.01.2023 – III C 2 – S 7200/19/10004 :005 –
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Einleitung
1 Der BFH hat in seinem Urteil vom 03.07.2014 – V R 1/14, entschieden, dass Gebühren durchlaufende Posten sind, auch wenn sie gesamtschuldnerisch vom Unternehmer und Leistungsempfänger geschuldet werden.
2 Dies steht im Widerspruch zu Abschnitt 10.4 Abs. 4 Satz 1 UStAE. Demnach würde die Annahme eines durchlaufenden Postens ausscheiden, wenn der Unternehmer die Beträge gesamtschuldnerisch mit dem Empfänger seiner…
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