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Titel: Keine Maßregelung bei nachträglicher Zeugnisanpassung
Autor: Cora Kosch
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 06.06.2023
Aktenzeichen: 9 AZR 272/22
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 23082257 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2023, Seite 360

Keine Maßregelung bei nachträglicher Zeugnisanpassung

– BAG, Urteil vom 06.06.2023 – 9 AZR 272/22 –

Mit einer Schlussformel im Arbeitszeugnis bringt der Arbeitgeber Dank, Bedauern und Zukunftswünsche zum Ausdruck. Ob er im Einzelfall eine solche Formulierung aufnimmt, steht ihm frei. Entscheidet er sich jedoch dafür, so muss er sich grundsätzlich auch daran festhalten lassen. Wünscht der Arbeitnehmer – berechtigterweise – Anpassungen an seinem Zeugnis, so darf der Arbeitgeber nicht im Gegenzug die Schlussformel wieder streichen. Dies verstieße, wie der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) klargestellt hat, gegen das…

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