Titel: Keine Maßregelung bei nachträglicher Zeugnisanpassung
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        Cora Kosch
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 06.06.2023
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 AZR 272/22
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23082257
             ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2023, Seite 360
        
    
    
Keine Maßregelung bei nachträglicher Zeugnisanpassung
– BAG, Urteil vom 06.06.2023 – 9 AZR 272/22 –
Mit einer Schlussformel im Arbeitszeugnis bringt der Arbeitgeber Dank, Bedauern und Zukunftswünsche zum Ausdruck. Ob er im Einzelfall eine solche Formulierung aufnimmt, steht ihm frei. Entscheidet er sich jedoch dafür, so muss er sich grundsätzlich auch daran festhalten lassen. Wünscht der Arbeitnehmer – berechtigterweise – Anpassungen an seinem Zeugnis, so darf der Arbeitgeber nicht im Gegenzug die Schlussformel wieder streichen. Dies verstieße, wie der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) klargestellt hat, gegen das…
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