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Titel: Zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 31.08.2023
Aktenzeichen: XI B 89/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23083547 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2023, Seite 156

Zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG

– BFH, Beschluss vom 31.08.2023 – XI B 89/22 –

Leitsatz des Gerichts:

Die Vermietung von Sportanlagen ist nur dann ausnahmsweise gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn neben der bloßen Überlassung der Sportanlage und ggf. von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Streitig ist, ob das Finanzgericht (FG) zu Recht angenommen hat, dass die Verpachtung einer Golfanlage umsatzsteuerpflichtig ist.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG; die Kommanditanteile werden von…

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