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Titel: Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit Null
Autor: Katharina König
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 30.11.2021
Aktenzeichen: 9 AZR 225/21
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 22063045 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2022, Seite 222

Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit Null

– BAG Urteil vom 30.11.2021 – 9 AZR 225/21 –

Die Parteien stritten über die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei »Kurzarbeit Null«. Die Klägerin war in einer Dreitagewoche in Teilzeit bei der Beklagten tätig. Der zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag sah bei einer Sechstagewoche einen jährlichen Erholungsurlaub von 28 Werktagen vor. Bei einer vereinbarten 3-Tage-Woche entsprach dies einem Urlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen. Aufgrund Arbeitsausfalls durch die Corona-Pandemie führte die Beklagte auf einzelvertraglicher Grundlage Kurzarbeit ein. In den Monaten…

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