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Titel: Vorteilsgerecht abgestufte gemeindliche Eigenbeteiligung bei Anliegerstraßen und deren Teileinrichtungen
Behörde / Gericht: VG Würzburg
Datum: 05.05.2021
Aktenzeichen: W 2 K 19.731
Artikeltyp:
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 22006750 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2022, Seite 186

Vorteilsgerecht abgestufte gemeindliche Eigenbeteiligung bei Anliegerstraßen und deren Teileinrichtungen

– VG Würzburg, Urteil vom 05.05.2021 – W 2 K 19.731 –

Leitsatz der Redaktion:

Die gemeindliche Eigenbeteiligung bei einer Anliegerstraße und deren Teileinrichtungen kann zwischen 20% und 40% liegen.

Da auch die Teileinrichtung unselbständige Grünanlage allen Nutzern der jeweiligen Anlage dient, ist hinsichtlich des Gemeindeanteils zwingend anhand der Verkehrsbedeu­tung zu differenzieren.

Ein Gemeindeanteil von 80% für Radwege ist als solches nicht mehr vertretbar. Die Mustersatzung des Bayer. Ge­meindetages sieht diesbezüglich einen Gemeindeanteil von 45% vor, wobei…

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