Titel: Vorteilsgerecht abgestufte gemeindliche Eigenbeteiligung bei Anliegerstraßen und deren Teileinrichtungen
Behörde / Gericht:
VG Würzburg
Datum: 05.05.2021
Aktenzeichen: W 2 K 19.731
Artikeltyp:
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
22006750
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2022, Seite 186
Vorteilsgerecht abgestufte gemeindliche Eigenbeteiligung bei Anliegerstraßen und deren Teileinrichtungen
– VG Würzburg, Urteil vom 05.05.2021 – W 2 K 19.731 –
Leitsatz der Redaktion:
Die gemeindliche Eigenbeteiligung bei einer Anliegerstraße und deren Teileinrichtungen kann zwischen 20% und 40% liegen.
Da auch die Teileinrichtung unselbständige Grünanlage allen Nutzern der jeweiligen Anlage dient, ist hinsichtlich des Gemeindeanteils zwingend anhand der Verkehrsbedeutung zu differenzieren.
Ein Gemeindeanteil von 80% für Radwege ist als solches nicht mehr vertretbar. Die Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages sieht diesbezüglich einen Gemeindeanteil von 45% vor, wobei…