Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Ulrich, LL.M., RA Stefan

Herr Rechtsanwalt Stefan Ulrich, LL.M. ist seit 2013 beratend für energieintensive Unternehmen in den Bereichen Compliance, Litigation und Energiekostenoptimierung tätig. Sein Beratungsfeld ist vielfältig und erstreckt sich dabei insbesondere vom Recht der Erneuerbaren Energien über das Emissionshandelsrecht bis hin zum Energie- und Stromsteuerrecht. Er vertritt Unternehmen und Institutionen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten sowie Vertragsverhandlungen und -gestaltungen.

2021 schloss Rechtsanwalt Ulrich sich der Zollkanzlei von Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Peterka, Gründer der Zollkanzlei und Rechtsanwalt in Hamburg, als angestellter Rechtsanwalt an und arbeitet seitdem vor allem aus der in Düsseldorf neu gegründeten Niederlassung. Dort ist er mit viel praktischer Erfahrung auch für das operative energiewirtschaftliche sowie strom- und energiesteuerrechtliche Geschäft seiner energieintensiven Mandantschaft verantwortlich und betreut neben der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren und Health Checks auch das elektronische Antrags- und Meldewesen bei verschiedenen Behörden und Institutionen.

 

Herr Rechtsanwalt Ulrich lebt und arbeitet in Düsseldorf.

Titel: Photovoltaik- und Windenergieanlagen – ein stromsteuer- und abgabenrechtliches Perpetuum mobile?
Datum: 01.05.2022
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, Stromsteuer
Dokumentennummer: 22006722 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 133

Photovoltaik- und Windenergieanlagen – ein stromsteuer- und abgabenrechtliches Perpetuum mobile?

- von RA Stefan Ulrich, LL.M. und Dipl.-Finw. Andreas Clouth, Düsseldorf -*

Die Errichtung neuer Solar- und Windenergieanlagen boomt. Der Grund hierfür liegt nicht zuletzt an stark angestiegenen Stromkosten und dem damit einhergehenden Verlust der Kostenkontrolle über den selbst benötigten Strom. Insbesondere PV-Anlagen stellen daher eine verlässliche und kostenseitig gut kalkulierbare Alternative für eine eigene Stromversorgung dar. Auch eine Vermarktung des erzeugten Stroms ist im Falle einer fehlenden Abnahmemöglichkeit eine lohnenswerte Möglichkeit. Dazu sind der Platzbedarf und die technischen Voraussetzungen überschaubar und damit auf vielen Gebäuden realisierbar. Die Bundesregierung denkt insoweit bereits über eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen in gewerblichen Neubauten nach. Aber auch Solar- oder Windenergieanlagen als Investitionsobjekte erfreuen sich großer Beliebtheit. Wie aber werden solche Projekte aus Sicht der Stromsteuer und weiteren strombezogenen Abgaben richtig abgewickelt? Der Beitrag gibt einen Überblick über verschiedene Betriebskonstellationen von Solar- und Windenergieanlagen und zeigt Chancen, Risiken und Pflichten im Zusammenhang mit der Stromsteuer und anderen Abgaben auf.

* Die Autoren sind Mitarbeiter der Zollkanzlei Peterka am Standort Düsseldorf und insbesondere mit der Beratung und praktischen Abwicklung von Compliance-Prozessen in den Bereichen Strom- und Energiesteuern sowie Energiewirtschaft befasst.

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