Titel: Begründung einer Organschaft im Rahmen der Spartenrechnung bei gleichartigen Tätigkeiten – Sucht der BFH erneut den Weg zum EuGH?
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    LL.M. Maximilian Kirchhoff
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            FG Hessen
        
    
    
    
        Datum: 06.04.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 4 K 1112/18
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EU-Recht, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Sonstiges Steuerrecht, 
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006364
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 246
        
    
    
Begründung einer Organschaft im Rahmen der Spartenrechnung bei gleichartigen Tätigkeiten – Sucht der BFH erneut den Weg zum EuGH?
In dem Urteil vom 06.04.2020 - 4 K 1112/18* hatte das Finanzgericht Hessen über den Begriff »gleichartig« im Zusammenhang mit der Spartenrechnung bei einer Organschaft zu entscheiden. Hierbei vertrat das Finanzgericht die Auffassung, dass dieser »weitläufig« auszulegen sei. Das Revisionsverfahren dazu ist beim BFH unter dem Aktenzeichen I R 20/20 anhängig.
I. Problemstellung
1. Im Sachverhalt streiten die Parteien darüber, ob die Begründung einer Organschaft im Rahmen der Spartenrechnung zu einer neuen Sparte führt oder ob die Organgesellschaft in die Stellung der…
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