Titel: Betriebsrat – dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
Autor:
RAin Katharina Delling-Pfab
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 29.09.2020
Aktenzeichen: 1 ABR 32/19
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
21006275
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2021, Seite 126
Betriebsrat – dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
- BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 32/19 -
Die Beteiligten stritten um die Überlassung von Bruttoentgeltlisten. Unter Hinweis auf das Entgelttransparenzgesetz, seine Förderaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG sowie seine sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Überwachungspflichten und das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG machte der Betriebsrat die dauerhafte Überlassung von Entgeltlisten für den aktuellen Monat sowie die fünf Monate zuvor geltend. Die Entgeltlisten sollten insbesondere nach Zugehörigkeit zum Geschlecht sowie den verschiedenen…
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