Titel: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Marcel Dalibor
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Landgericht Mainz
        
    
    
    
        Datum: 03.12.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 1 O 105/19
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EEG, 
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    EU-Recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006194
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 84
        
    
    
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG
- LG Mainz, Zwischenurteil vom 03.12.2020 - 1 O 105/19 -*
Leitsatz der Redaktion:
Für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG sind deutsche Gerichte international zuständig.
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Rückforderung von überzahlter EEG-Förderung nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Stromnetzbetreiberin für die allgemeine Versorgung. Die Beklagte betreibt die Wasserkraftanlage […] und hat den von ihr erzeugten Strom in das von der Klägerin betriebene Netz für die allgemeine…
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