Titel: § 2b UStG: Gestellung von Personal
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bay. LAfSt
        
    
    
    
        Datum: 08.02.2021
    
    
    
        
            Aktenzeichen: S 7107.2.1-39/5 St33
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Recht der kommunalen Betriebe, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006197
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 87
        
    
    
§ 2b UStG: Gestellung von Personal
- BayLfSt, Verfügung vom 08.02.2021 - S 7107.2.1-39/5 St33 -
Bezüglich der Personalgestellung von und zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:
Bei der Umsatzsteuer gilt, dass für die Frage der Steuerbarkeit einer Leistung allein auf deren objektiven Inhalt abzustellen ist; die Beweggründe des staatlichen Handelns, seine entsprechende Zielrichtung und die mit der Leistung angestrebten Zwecke sind für die Prüfung der Steuerbarkeit regelmäßig nicht ausschlaggebend.
Die auf Dauer angelegte oder wiederholte Überlassung…
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