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Titel: Festsetzung von Zinsen für Steuernachforderungen und -erstattungen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 17.09.2021
Aktenzeichen: IV A 3 – S 0338/19/10004
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Abgabenordnung
Dokumentennummer: 21006519 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2021, Seite 339

Festsetzung von Zinsen für Steuernachforderungen und -erstattungen

- BMF, Schreiben vom 17.09.2021 - IV A 3 - S 0338/19/10004 :005 -

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in den Verfahren 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 mit am 18.08.2021 veröffentlichtem Beschluss vom 08.07.20211 im Ergebnis entschieden:

§ 233a in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO ist mit Artikel 3 Absatz 1 GG unvereinbar, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt wird.

  • Für Verzinsungszeiträume bis 31.12.2018 ist das bisherige Recht aber weiter anwendbar (Fortgeltungsanordnung).
  • Für Verz…
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