Titel: Ausschluss wegen Schlechtleistung und rechtliches Gehör
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
        
    
    
    
        Datum: 29.01.2021
    
    
    
        
            Aktenzeichen: Verg 11/20
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006404
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2021, Seite 309
        
    
    
Ausschluss wegen Schlechtleistung und rechtliches Gehör
- OLG München, Beschluss vom 29.01.2021 - Verg 11/20 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Entspricht eine Ausschlussentscheidung des Auftraggebers nicht den Anforderungen das § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, ist das Verfahren in das Stadium vor der Entscheidung über den Ausschluss zurückzuversetzen.
 - Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kommt ein Ausschluss eines Bieters nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht. Daraus folgt die Pflicht des Auftraggebers, dem Unternehmen vor seinem Ausschluss rechtliches Gehör zu verschaffen, damit es unter anderem die Möglichkeit…
 
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