Titel: Außerordentliche Kündigung eines einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RAin Dr. Jutta Cantauw
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 11.06.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 2 AZR 442/19
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006136
             ebenso Versorgungswirtschaft 1/2021, Seite 28
        
    
    
Außerordentliche Kündigung eines einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen
- BAG, Urteil vom 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 -
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Arbeitsgerichte bei der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (nur) zu prüfen haben, ob die Kündigung gemäß § 174 Abs. 5 SGB IX unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung erklärt wurde, nicht hingegen, ob die zweiwöchige Antragsfrist (§ 174 Abs. 2 SGB IX) bzw. die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten worden ist.
Die Parteien streiten über eine außerordentliche Kündigung. Der Kläger arbeitete seit dem Jahr 2000 als Hausmeister bei der Beklagten…
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