Titel: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber – Einladung zum Vorstellungsgespräch bei interner Ausschreibung und Besetzung gleichartiger Stellen
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RAin Dr. Jutta Cantauw
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 25.06.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 8 AZR 75/19
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005957
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 287
        
    
    
Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber – Einladung zum Vorstellungsgespräch bei interner Ausschreibung und Besetzung gleichartiger Stellen
- BAG, Urteil vom 25.06.2020 - 8 AZR 75/19 -
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein schwerbehinderter oder diesem gleichgestellter Bewerber nach § 82 Satz 2 StGB IX a.F. auch bei einer (ausschließlich) internen Stellenausschreibung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden muss, wenn dieser nicht fachlich offensichtlich ungeeignet ist und sich mit der Frage befasst, ob bei der Besetzung mehrerer gleichartiger Stellen die Einladung zu einem Gespräch für eine der Stellen ausreicht.
Die Beklagte, eine öffentliche Arbeitgeberin, hatte intern zwei…
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