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Titel: Der EuGH und die Arbeitszeiterfassung – die Anforderungen steigen!
Datum: 01.04.2020
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Arbeitsrecht, EU-Recht
Dokumentennummer: 20005805 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2020, Seite 105

Der EuGH und die Arbeitszeiterfassung – die Anforderungen steigen!

- von RAin Maha Steinfeld, Duisburg -*

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2019 grundlegende Aussagen zu Umfang und Art und Weise der Arbeitszeiterfassung in der Europäischen Union formuliert (EuGH vom 14.05.2019 - Rechtssache C-55/18 - CCOO ./. Deutsche Bank SEA). Danach müssen Arbeitgeber in den EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer »systematisch und vollständig« zu erfassen. Die Anforderungen des EuGH an die Arbeitszeiterfassung gehen über die derzeitigen Arbeitgeberpflichten nach den nationalen gesetzlichen Regelungen hinaus. Betriebe und Unternehmen befürchten daher erhebliche Auswirkungen des Urteils, v.a. einen weiteren Anstieg der Bürokratie. Es wird zudem in Frage gestellt, ob die neuen Vorgaben mit dem allgemeinen Trend zur Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen zu vereinbaren sind; Stichworte sind hier Vertrauensarbeitszeit oder mobile Arbeit. Das für die Umsetzung zuständige Arbeitsministerium (BMAS) hat sich bisher nicht offiziell dazu geäußert, welche gesetzlichen Änderungen aufgrund des Urteils zu erwarten sind. Anlass genug, den Inhalt des Urteils und erste Fragen, die sich für die Umsetzung in der Praxis stellen, näher zu beleuchten.

* Die Autorin ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB in Duisburg.

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