Titel: Anwendung des Erweiterungsfaktors gem. § 10 ARegV für die Jahre 2012 und 2013
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 18.12.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 883-18 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005808
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2020, Seite 116
        
    
    
Anwendung des Erweiterungsfaktors gem. § 10 ARegV für die Jahre 2012 und 2013
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2019 - VI-3 Kart 883-18 (V) -*
Leitsätze des Gerichts:
- Infolge des Wechsels der Hochspannungsebene aus dem Regime des Erweiterungsfaktors in dasjenige der Investitionsmaßnahme besteht für in den Jahren 2012 und 2013 aufgewandte und bis zum 30.06.2013 zu einer Änderung der Versorgungsaufgabe führende Investitionskosten von Verteilernetzbetreibern in die Hochspannungsebene nach Inkrafttreten des § 10 ARegV Abs. 4 n.F. am 22.08.2013 eine Regelungslücke, die für alle bis zum 30.06.2013 gestellten Anträge über eine fortgesetzte,…
 
Drucken