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Titel: Keine Entscheidung des EuGH über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.01.2020
Aktenzeichen: I R 4/20
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EU-Recht, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 20005775 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2020, Seite 91

Keine Entscheidung des EuGH über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand

- BFH, Beschluss vom 29.01.2020 - I R 4/20 -

BFH, Pressemitteilung Nr. 8 vom 06.02.2020:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Beschluss vom 13.03.2019 - I R 18/191 um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt (siehe Pressemitteilung Nr. 69 vom 24. Oktober 2019). Für Städte und Gemeinden ist dies von großer Bedeutung, da sie im Bereich der Daseinsvorsorge häufig an Gesellschaften mit dauerdefizitären Tätigkeiten (z.B.…

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