Titel: Zur Definition einer dezentralen Erzeugungsanlage
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 11.09.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 804/18
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005707
             ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 47
        
    
    
Zur Definition einer dezentralen Erzeugungsanlage
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2019 - VI-3 Kart 804/18 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Ein sowohl an ein Verteilernetz als auch an ein Übertragungsnetz angeschlossenes Kraftwerk ist keine dezentrale Erzeugungsanlage im Sinne des § 3 Nr. 11 EnWG. Die dort vorausgesetzte Anschluss- und Erzeugungssituation erfasst nur ausschließlich an das Verteilernetz angeschlossene und für die Einspeisung in das Verteilernetz erzeugende Anlagen.
 - Es widerspricht der ratio des § 18 Abs. 1 S. 1 StromNEV, Anlagen, die weiterhin auch die Strukturen des Übertragungsnetzes in Anspruch nehmen,…
 
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