Titel: Zur Prüfung nach § 6b EnWG
    
    
    
    
    
        Datum: 26.06.2020
    
    
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abschluss-/Wirtschaftsprüfung, 
            
                    Betriebswirtschaft, 
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20006021
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2020, Seite 310
        
    
    
Zur Prüfung nach § 6b EnWG
Der Energiefachausschuss (EFA) im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 26.06.2020 die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) verabschiedet. Der Entwurf war im Dezember 2019 veröffentlicht worden. Ausgangspunkt der Neufassung war die IDW PS 400-Reihe, die eine grundlegende Überarbeitung der Formulierungsbeispiele für den Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG als Teil des Bestätigungsvermerks erforderlich machte.
IDW PS 610 n.F. berücksichtigt noch…
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