Titel: Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
        
    
    
    
        Datum: 27.11.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 C 6.18
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Sonstiges Steuerrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005582
             ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 26
        
    
    
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
- BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 C 6.18 -*
Leitsatz der Redaktion:
Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden.
Aus der Pressemitteilung des BVerwG:
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen die niedersächsische Gemeinde Lindwedel (BVerwG 9 C 6.18 und 7.18) sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (BVerwG 9 C 3.19) und Timmendorfer Strand (BVerwG 9 C 4.19). Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern,…
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