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Titel: Abmeldung aus der Stromversorgung bei grundversorgten Haushaltskunden und bilanzielle Zuordnung von Entnahmestellen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 13.11.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 801/18 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005577 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 17

Abmeldung aus der Stromversorgung bei grundversorgten Haushaltskunden und bilanzielle Zuordnung von Entnahmestellen

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2019 - VI-3 Kart 801/18 (V) -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Im Energiewirtschaftsrecht kann sich die Bundesnetzagentur bei einer andauernden Zuwiderhandlung auf die Feststellung des rechtsfehlerhaften Zustandes beschränken, wenn ihr dies nach den Umständen des Falles als ausreichend erscheint, um einen rechtsfehlerfreien Zustand herbeizuführen. Die getroffene Feststellung, gestützt auf § 65 Abs. 1 EnWG, stellt sich als Minus zu einer Abstellungsanordnung dar.
  2. Zur Verhinderung einer bilanziellen Zuordnungslücke i.S.d. § 4 Abs. 3 S. 1…
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