Titel: Anmerkung: Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 EEG 2012/§ 15 Abs. 1 EEG 2014/2017 bei netzausbaubedingten Netztrennungen
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Marcel Dalibor
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
        
    
    
    
        Datum: 05.10.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 7 U 25/18
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EEG
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005337
             ebenso Versorgungswirtschafte8/2019, Seite 242
        
    
    
Anmerkung: Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 EEG 2012/§ 15 Abs. 1 EEG 2014/2017 bei netzausbaubedingten Netztrennungen
Das OLG hatte darüber zu entscheiden, ob der Betreiber einer Windenergieanlage einen Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 1 S. 1 EEG hat, wenn die Netztrennung deshalb erfolgt, damit der Netzbetreiber seiner Netzausbaupflicht nach dem EEG nachkommen kann. Der Senat meint, dass es keiner Differenzierung zwischen einerseits Netztrennungen bedürfe, die wegen Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich werden (und keine Entschädigung nach sich ziehen) und andererseits Netztrennungen, die durch Netzausbaumaßnahmen nach dem EEG erforderlich werden.…
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