Titel: Zustandekommen und Inhalt eines Stromlieferungsvertrages – Realofferte
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
        
    
    
    
        Datum: 06.06.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 7 U 3836/17
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005258
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 180
        
    
    
Zustandekommen und Inhalt eines Stromlieferungsvertrages – Realofferte
- OLG München, Urteil vom 06.06.2018 - 7 U 3836/17 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Ein Energielieferungsvertrag zwischen einem Stromabnehmer und dem Stromversorger kommt dadurch zustande, dass der Abnehmer mit der Abnahme von Energie aus dem Netz des Versorgers beginnt. Das Angebot (§ 145 BGB) liegt in der Realofferte des Energieversorgers und ist verkörpert durch Zurverfügungstellung des Stromanschlusses in dem betreffenden Objekt. Nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte darf der Abnehmer dieses Angebot nur so verstehen, dass sein Strombezug zu den Tarifen…
 
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