Titel: Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum – Unterbrechung des Praktikums
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 30.01.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 5 AZR 556/17
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005270
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 191
        
    
    
Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum – Unterbrechung des Praktikums
- BAG, Urteil vom 30.01.2019 - 5 AZR 556/17 -
Die Klägerin vereinbarte mit der Beklagten, die eine Reitanlage betreibt, ein dreimonatiges Orientierungspraktikum für die Berufsausbildung der Pferdewirtin. Das Praktikum begann sie am 6. Oktober 2015. In der Zeit vom 3. bis 6. November 2015 war die Klägerin arbeitsunfähig krank. Vom 20. Dezember 2015 bis zum 12. Januar 2016 wurde das Praktikum vereinbarungsgemäß unterbrochen. In dieser Zeit verbrachte sie Urlaub mit der Familie und Schnuppertage auf anderen Reiterhöfen. Erst am 12. Januar 2016 nahm sie das…
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