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Titel: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Personalüberlassung an einen Gemeindeverwaltungsverband unter Anwendung des § 2b UstG
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Datum: 20.12.2018
Aktenzeichen: S 7107 A – 001 – St 110
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Sonstiges Kommunalrecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 19005166 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2019, Seite 121

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Personalüberlassung an einen Gemeindeverwaltungsverband unter Anwendung des § 2b UstG

- OFD Frankfurt am Main vom 20.12.2018 - S 7107 A - 001 - St 110 -

Machen juristischen Personen des öffentlichen Rechts von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch und führen die bisherige Besteuerungssystematik fort (vgl. ofix: UStG/2/43), richtet sich die Bestimmung der Umsatzsteuerpflicht für Personalüberlassungen nach der körperschaftsteuerlichen Beurteilung. Danach wird bei bestimmten Personalüberlassungen kein Betrieb gewerblicher Art begründet. Das gilt auch für erst während des Optionszeitraums nach § 27 Abs. 22 UStG begründete…

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