Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 28.01.2019
Aktenzeichen: IV C 2 - S 2706-a/15/10001
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 19005129 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 86

Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge

- BMF, Schreiben vom 28.01.2019 - IV C 2 - S 2706-a/15/10001 -*

Zusammenfassung:

Zu den Kapitaleinkünften der Trägerkörperschaft (jPdöR) zählen nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a EStG Leistungen eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (z. B. Sparkassen). Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EstG rechnet zu den Kapitaleinkünften:

  • der durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Gewinn eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (soweit der Gewinn nicht den Rücklagen zugeführt wird),
  • der…
Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche