Titel: Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2020 und neue Beitragsbemessungsgrenzen
    
    
    
    
    
    
    
        Datum: 01.12.2019
    
    
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Sozialversicherung
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005538
             ebenso Versorgungswirtschaft 12/2019, Seite 371
        
    
    
Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2020 und neue Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze ist zu unterscheiden von der Versicherungspflichtgrenze. Die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Damit bildet die Beitragsbemessungsgrenze einen obersten Wert, bis zu dem Beiträge gezahlt werden müssen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze müssen keine weiteren Beiträge in der Krankenversicherung und Rentenversicherung gezahlt werden.
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung orientiert…
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