Titel: Zur Abrechnung mehrerer Windkraftanlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung trotz vorhandener Einzelzähler
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
        
    
    
    
        Datum: 16.04.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 6 U 155/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EEG
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005484
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 330
        
    
    
Zur Abrechnung mehrerer Windkraftanlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung trotz vorhandener Einzelzähler
- OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2019 - 6 U 155/14 -*
Leitsatz der Redaktion:
Das Vorhandensein von Unterzählern, die eine windparkgenaue Ermittlung der eingespeisten Strommengen ermöglichen würde, schließt nicht aus, dass die Strommengen vom Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 über die gemein - same Messeinrichtung gemessen und im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge aufgeteilt abgerechnet werden. Sind die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 EEG 2009 erfüllt, kann die Abrechnung von Strom aus mehreren Windenergieanlagen im Verhältnis der jeweiligen…
Drucken