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Titel: Mehr Rechtssicherheit für Betriebe bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen
Behörde / Gericht: Bundessozialgericht Kassel (BSG)
Datum: 19.09.2019
Aktenzeichen: B 12 R 25/18 R
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sozialversicherung
Dokumentennummer: 19005447 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, Seite 309

Mehr Rechtssicherheit für Betriebe bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen

- BSG, Urteil vom 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R -*

Leitsatz der Redaktion:

Betriebsprüfungen müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen zwingend durch einen Verwaltungsakt beendet werden. Die darin enthaltenen Feststellungen sind bei neuerlichen Betriebsprüfungen zu beachten und können unter Umständen einer anderslautenden Beurteilung entgegengehalten werden.

Aus der Presseinformation des BSG:

Betriebsprüfungen müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen zwingend durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der…

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