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Titel: Abgrenzung von Kundenanlagen und Netz nach § 3 Nr. 24a EnWG
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 13.06.2018
Aktenzeichen: VI-3 Kart 48/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004817 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2018, Seite 278

Abgrenzung von Kundenanlagen und Netz nach § 3 Nr. 24a EnWG

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018 - VI-3 Kart 48/17 -*

Die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.

Leitsätze des Gerichts:

§ 3 Nr. 24a EnWG

Unter Zugrundelegung des sowohl nach den nationalen wie den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben anzuwendenden weiten Netzbegriffs bilden die in § 3 Nr. 24a EnWG genannten, der Regulierung nicht unterfallenden Kundenanlagen die rechtlichen wie tatsächlichen Ausnahmen zum regulierten Versorgungsnetz im Sinne des § 3 Nr. 16 EnWG. Die Auslegung der in § 3 Nr. 24a EnWG genannten tatbestandlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer…

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