Titel: Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 30.01.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VIII R 42/15
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Kapitalertragsteuer/SolZ, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18004740
             ebenso Versorgungswirtschaft 7/2018, Seite 217
        
    
    
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft
- BFH, Urteil vom 30.01.2018 - VIII R 42/15 -*
Leitsatz des Gerichts:
Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes »Stehenlassen« der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass dem Regiebetrieb die entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollen.
Zusammenfassung:
Die…
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