Titel: Vorabinformations- und Wartepflicht auch unterhalb der Schwellenwerte
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Dr. Tom Christian Ohse
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 13.12.2017
    
    
    
        
            Aktenzeichen: I-27 U 25/17
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Vergaberecht, 
            
                    Verwaltungsrecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18004699
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2018, Seite 177
        
    
    
Vorabinformations- und Wartepflicht auch unterhalb der Schwellenwerte
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - I-27 U 25/17 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Auch unterhalb der Schwellenwerte und unterhalb einer Binnenmarktrelevanz ist ein Vertrag über Überlassung eines Grundstücks zwecks Betriebs von Sport- und Freizeitanlagen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben.
- Ein Vertrag ist nichtig, wenn der Vertrag unter Verstoß gegen die Informations- und Wartepflicht geschlossen wurde.
- Bei Verstößen steht Bietern und Bewerbern der Zivilrechtsweg offen, um im Wege einer einstweiligen Verfügung ein Zuschlagsverbot…
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