Titel: Anmerkung und Zusammenfassung: Durchführung eines Stromkonzessionsvergabeverfahrens gemäß §§ 46 ff. EnWG
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RAin Kerstin Chilla
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
        
    
    
    
        Datum: 03.11.2017
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 11 U 51/17 (Kart)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Konzessionsabgaberecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18004638
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2018, Seite 117
        
    
    
Anmerkung und Zusammenfassung: Durchführung eines Stromkonzessionsvergabeverfahrens gemäß §§ 46 ff. EnWG
- OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart) -*
Leitsätze der Redaktion:
- Bei der Bestimmung der Auswahlkriterien im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens steht der Kommune ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der auch dann nicht ohne Weiteres überschritten ist, wenn eine größere Abweichung von den einschlägigen Musterkriterienkatalogen erkennbar ist.
 - Der Konzessionsinhaber als Inhaber des Wegerechts schuldet Konzessionsabgaben auch für den Strom, der innerhalb des Konzessionsgebiets über öffentliche Verkehrswege bezogen und sodann über nicht…
 
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