Titel: § 29 Abs. 2 EnWG erlaubt keine rückwirkende Aufhebung eines Erlösobergrenzenbescheides (Auszüge)
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 06.10.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-5 Kart 21/14 (V)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    EU-Recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verfahrensrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            17004112
             ebenso Versorgungswirtschaft 2/2017, Seite 56
        
    
    
§ 29 Abs. 2 EnWG erlaubt keine rückwirkende Aufhebung eines Erlösobergrenzenbescheides (Auszüge)
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2016 - VI-5 Kart 21/14 (V) -*
Revision ist zugelassen.
Leitsätze des Gerichts:
- § 29 Abs. 2 EnWG erlaubt nicht die rückwirkende Aufhebung eines Erlösobergrenzenbescheides.
 - Die grundsätzliche Methodik und das Verfahren der Effizienzwertberechnung für die zweite Regulierungsperiode Gas ist - vorbehaltlich der Frage, ob eine Störgröße bei der Ableitung des Effizienzwertes zu berücksichtigen ist - nicht zu beanstanden. Ist der Effizienzwert auf eine mathematisch nicht vertretbare Weise berechnet worden, kann eine nachträgliche Korrektur der…
 
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