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Titel: Umsatzsteuerliche Organschaft
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Datum: 11.07.2017
Aktenzeichen: 7105 A – 22 – St 110
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 17004448 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2017, Seite 365

Umsatzsteuerliche Organschaft

- OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 11.07.2017 - S 7105 A - 22 - St 110 -

Bezug: HMdF-Erlass vom 18.05.2016 - S7105 A-036-II5b, HMdF-Erlass vom 01.07.2016 - S7105 A-036-II5b

1. Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die umsatzsteuerliche Organschaft ist § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG. Hiernach wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist, Abschn. 2.8 Abs. 1 S. 1…

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