Titel: Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG mittels eines Blockheizkraftwerks
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
        
    
    
    
        Datum: 11.05.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: IV C 2 – S 2706/08/10004 :004, DOK 2016/0440570
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003901
             ebenso Versorgungswirtschaft 7/2016, Seite 219
        
    
    
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG mittels eines Blockheizkraftwerks
- BMF, Schreiben vom 11.05.2016 - IV C 2 - S 2706/08/10004 :004, DOK 2016/0440570 -
Nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG können Betriebe gewerblicher Art (BgA) zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind bei der Zusammenfassung mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW) stets die Verhältnisse des Einzelfalls maßgebend. Bei…
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