Titel: BAG: Elternzeitverlangen per Telefax oder E-Mail unwirksam
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RAin Dr. Jutta Cantauw
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 10.05.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 AZR 145/15
        
    
    
        
            Gesetz: BEEG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003866
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2016, Seite 191
        
    
    
BAG: Elternzeitverlangen per Telefax oder E-Mail unwirksam
- BAG, Urteil vom 10.05.2016 - 9 AZR 145/15 -
Die Parteien streiten im Kündigungsschutzverfahren darüber, ob bei Ausspruch der Kündigung der Sonderkündigungsschutz gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG zu beachten war.
Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 15.11.2013 gekündigt. Hiergegen legte die Arbeitnehmerin eine Kündigungsschutzklage ein und berief sich darauf, sie habe dem Arbeitgeber nach der Geburt per Telefax am 10.06.2013 mitgeteilt, dass sie Elternzeit für zwei Jahre in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber habe daher das Arbeitsverhältnis wegen § 18…
Drucken