Titel: Anzeige vorzeitigen Ausscheidens bedarf der Schriftform gem. § 623 BGB
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RAin Dr. Jutta Cantauw
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 17.12.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 6 AZR 709/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003812
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2016, Seite 127
        
    
    
Anzeige vorzeitigen Ausscheidens bedarf der Schriftform gem. § 623 BGB
- BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 6 AZR 709/14 -
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Parteien auf Grund einer Arbeitgeberkündigung endete oder bereits zuvor durch Anzeige des vorzeitigen Ausscheidens durch die Arbeitnehmerin.
Die Arbeitgeberin, ein ambulanter Pflegedienst, hatte das mit der Klägerin bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt. Im Kündigungsschutzverfahren einigten sich die Parteien in einem Vergleich auf ein Ausscheiden zum 28.02.2014. Der Arbeitnehmerin wurde die Möglichkeit eingeräumt, das Arbeitsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist…
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