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Titel: EEG – Aktuelles aus der Rechtsprechung und von der Clearingstelle
Autor: RA Marcel Dalibor, RAin Dr. Mara Gerbig, RA Christoph Lamy
Datum: 01.01.2016
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 16003725 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2016, Seite 13

EEG – Aktuelles aus der Rechtsprechung und von der Clearingstelle

- von Marcel Dalibor, Dr. Mara Gerbig und Christoph Lamy, Berlin -*

Es ist wieder einmal viel passiert rund um die Erneuerbaren Energien. Aktuell für Aufsehen sorgt insbesondere ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Anlagenbegriff bei PV-Anlagen, in dem sich der BGH deutlich von der bislang herrschenden Sichtweise in Rechtsprechung und Literatur distanziert. Weitere berichtenswerte Entscheidungen der Gerichte und der Clearingstelle EEG betreffen „Klassiker“ wie die Rückforderung von EEG-Vergütungen, die Wahl des gesetzlichen Netzverknüpfungspunktes oder die vergütungsseitige Verklammerung von Gebäude-PV-Anlagen.

I. Anlagenbegriff EEG (BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14)1

Bisher wurde von der obergerichtlichen Rechtsprechung, der Clearingstelle EEG und der Literatur allgemein die Sichtweise vertreten, dass bei PV-Anlagen jedes einzelne PV-Modul eine „Anlage“ im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (im Folgenden: EEG) sei. In seinem Urteil vom 04.11.2015 (VIII ZR 244/14) äußert sich der BGH erstmals zum Anlagenbegriff des EEG 2009 bei PV-Anlagen - mit einem ganz anderen Ergebnis: Nicht das einzelne zum Einbau in ein Solarkraftwerk bestimmte PV-Modul sei als Anlage im Sinne von § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 anzusehen. Stattdessen soll erst die Gesamtheit der PV-Module die Anlage bzw. das „Solarkraftwerk“ bilden. Der BGH stellt für die Zusammenfassung von PV-Modulen zu einer Anlage darauf ab, dass nach dem betriebstechnischen Konzept sämtliche PV-Module zur Stromgewinnung zusammenwirken sollen. Aus seiner Sicht sind dabei die Montageeinrichtungen, auf denen die PV-Module angebracht werden, zwar nicht für die Stromerzeugung zwingend erforderliche Komponenten, sie gehören aber „zur Gesamtheit der funktional zum Zweck der geplanten wirtschaftlichen Stromerzeugung zusammenwirkenden technischen und baulichen Einrichtungen“. Im konkreten Fall fasste der BGH mit diesem Verständnis vom Anlagenbegriff 20.000 PV-Module zu einer einzigen Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 zusammen.

(…)

II. Rückforderungen von überzahlten EEG-Vergütungen und Verstoß gegen die Pflicht zum Einbau von Technischen Einrichtungen

Die Gerichte hatten erneut über Sachverhalte zu entscheiden, in denen es der jeweilige Anlagenbetreiber versäumt hatte, seine EEG-Anlagen mit den technischen Einrichtungen i.S.d. § 6 Nr. 1 EEG 2009 bzw. § 6 Abs. 1 EEG 2012 auszurüsten (OLG Brandenburg, Urt. v. 03.03.2015 - 6 U 55/13; BGH, Urt. v. 18.11.2015 - VIII ZR 304/14)2.

(…)

Der BGH bestätigt, dass der Einbau der technischen Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 EEG 2012 und der Nachfolgeregelung § 9 Abs. 1 EEG 2014 eine Pflicht des Anlagebetreibers ist. In der Rechtsfolge reduziert sich die Vergütung nach § 17 Abs. 1 EEG 2012 auf Null. Der Gesetzgeber hat nach dem BGH ein differenziertes Sanktionssystem geschaffen, so dass kein Raum für einen bereicherungsrechtlichen Ausgleich hinsichtlich der sanktionieren Strommengen besteht. …

* Die Autoren sind Rechtsanwälte am Berliner Standort der auf Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held.

1 BGH, Urt. v. 04.11.2015 - VIII ZR 244/14, VW-DokNr. 16001557.

2 OLG Brandenburg, Urt. v. 03.03.2015 - 6 U 55/13, VW-DokNr. 16001545, Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig unter dem Az. VIII ZR 29/15; BGH, Urt. v. 18.11.2015 - VIII ZR 304/14, VW-DokNr. 16001558.

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