Titel: Anmerkung zu OLG Schleswig vom 03.03.2015 - 3 U 46/14
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        Rechtsanwalt Christian Bützow, 
                    
            
                
                        Syndikusrechtsanwalt Shihali Velibek
                    
            
        
    
    
    
    
    
        Datum: 03.03.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 U 46/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003671
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2015, Seite 341
        
    
    
Anmerkung zu OLG Schleswig vom 03.03.2015 - 3 U 46/14
Die folgende Anmerkung beschäftigt sich mit der Praxiserheblichkeit des Urteils des OLG Schleswig vom 03.03.2015 - 3 U 46/14, in Hinblick auf den Zahlungsverzug des Kunden im Rahmen der Belieferung mit Strom und Gas.
Das OLG hat vorliegend entschieden, dass der Kunde eines Energieversorgungsunternehmens (EVU) nicht bereits mit dem Verstreichenlassen des in der Verbrauchsabrechnung genannten Fälligkeitstermins in Verzug gerät, sondern erst nach Erhalt einer Mahnung. Die Mahnung sei auch nicht im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB entbehrlich, da die Fälligstellung der…
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